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hier : West-Schleswig-Holstein

Uroma und ihre 4 Kinder 1930

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Schleswig-Holstein:
Grundzüge der Geschichte

( in Anlehnung an Jörg Krüger)

Erstmals im Jahre 811 wurde die Eider als Grenzfluß zwischen dem dänischen und dem fränkischen (später deutschen) Gebiet vereinbart. Im nördlichen Teil wurden seit dem 12. Jahrhundert vom dänischen Königshaus regelmäßig jüngere Söhne als Herzöge von Südjütland mit Sitz in Schleswig eingesetzt, um sie so zu versorgen und damit die vorher stets eintretenden Thronfolgekriege zu verhindern. 150 Jahre später war die Herzogswürde in Schleswig innerhalb einer solchen königlichen Nebenlinie erblich geworden, deren letzter Herzog 1375 starb.

Im südlichen Teil, "Nordalbingen" genannt (das Gebiet nördlich der Elbe), wurde 1110 ein Graf Adolf I. von Schaumburg (im heutigen Niedersachsen) vom zuständigen Herzog von Sachsen als Graf von Holstein und Stormarn eingesetzt. Diese Schauenburgischen Grafen wurden in den folgenden Jahrhunderten zwar kurzzeitig vertrieben (so 1138-42 und 1201-24) und teilten sich ab 1241 in etliche Nebenlinien - dennoch konnten sie ihre Macht so festigen, daß sie 1375 das Erbe ihres nördlichen Nachbarn antreten konnten: Schleswig und Holstein waren vereint.

1459 starb der letzte schaumburgische Herzog von Schleswig und Graf von Holstein (vgl. jedoch unten Pinneberg). Sein Nachfolger wurde der Sohn seiner Schwester: Christian, Graf von Oldenburg und Delmenhorst, der schon 1448 vom dänischen Reichsrat zum König von Dänemark gewählt worden war (einschließlich Norwegens; im Rahmen der Kalmarer Union war er außerdem noch König von Schweden). Die Herzogtümer Schleswig und Holstein (letzteres wurde 1474 in diesen Rang erhoben) ließen es sich von ihrem neuen Herrscher im "Freiheitsbrief von Ripen" von 1460 schriftlich geben, daß sie innerhalb dieses Machtblocks ihre Eigenständigkeit und rechtliche Autonomie bewahren durften und "dat se bliven tosamende up ewich ungedelt". Nur staatsrechtlich betrachtet blieb der Unterschied, daß Schleswig ein dänisches Herzogtum war, das der König an sich selbst verlieh, während Holstein vom deutschen Kaiser an den dänischen König verliehen wurde. Wichtig wurde das erst 1848 und '64.

Die dänischen Könige aus dem Oldenburger Haus teilten ab 1490 Schleswig-Holstein mit ihren jüngeren Brüdern; am folgenreichsten war die zweite Teilung 1544: ein jüngerer Bruder des Königs begründete die Nebenlinie Gottorp, die so stark wurde, daß sie sich 1658/60 ihren Landesteil vom König als souveränes Eigentum anerkennen ließ, das kein dänisches Lehen mehr sei. Im Nordischen Krieg stellte sich Gottorp gegen seine dänischen Verwandten, verlor 1721 den Krieg und auch seinen Anteil an Schleswig. Sein Anteil an Holstein wurde erst 1773 mit dem dänischen Teil wiedervereinigt (vgl. unten Dithmarschen und Fürstbistum Lübeck).


Schleswig - Holstein um 1580
Schleswig - Holstein um 1660

Auch der nachfolgende König teilte seinen verbleibenden Anteil an Schleswig-Holstein mit einem jüngeren Bruder, so entstand 1564 die Linie Sonderburg. Weil die Stände Schleswig-Holsteins jedoch nicht um ihre Zustimmung gebeten worden waren, verweigerten sie dieser Linie die Anerkennung als regierenden Herren. Als adlige Grundbesitzer gab es sie weiterhin, nach 1622 auf fünf Linien aufgeteilt. Selbst einige dieser Teilherrschaften wurden abermals geteilt. Hier dauerte es bis 1761, bis alle Besitzungen in Schleswig-Holstein aus der dritten Teilung wieder an die dänische Krone zurückfielen.

Nach 1800 entstand im dänischen Patriotismus die Forderung, das dänische Herzogtum Schleswig enger an das Mutterland zu binden. Dagegen erhob sich 1848 nicht nur die Bevölkerung Schleswig- Holsteins, auch der Deutsche Bund griff ein, denn mit einer solchen Regelung wären auch die Interessen des deutschen Herzogtums Holstein berührt worden. Drei Jahre lang stand Schleswig- Holstein unter Statthalterschaft, bis 1851 die dänische Regierung bereit war, zu den alten Zuständen zurückzukehren. 1864 setzte der frisch gekrönte König eine neue Verfassung in Kraft, die Schleswig in Dänemark einzubinden suchte; wieder griff der Deutsche Bund ein. Im dänisch-deutschen Krieg besetzten deutsche Bundestruppen die beiden Herzogtümer: Holstein wurde von Österreichern verwaltet, Schleswig von Preußen. Während dieser Zeit brach 1866 der Deutsche Krieg zwischen diesen beiden Mächten um die Vormachtstellung in Deutschland aus: Österreich verlor, und auch Holstein ging in preußische Hände über. 1867 wurde Schleswig-Holstein zur Provinz des Königreichs Preußen erklärt.

 

Schleswig - Hostein um 1790
Nach der Ausdehnung Preußens
fällt auch 1866 Schleswig-Holstein an Preußen

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1920 durch eine Volksabstimmung der Nordteil Schleswigs an Dänemark abgetreten; nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Provinz 1946 zum selbständigen Land Schleswig-Holstein.

 

Einzelne Gebiete in Schleswig - Holstein

Dithmarschen

Die Grafschaft Dithmarschen (1474 zum Herzogtum Holstein gerechnet und ab 1548 als eigenständiges Herzogtum in der Herrscher-Titulatur geführt) unterstand im Hochmittelalter den Grafen von Stade und kam dann - nach vorübergehenden Herrschaften des Herzogs Heinrich des Löwen von Sachsen und Waldemars des Siegers, Königs von Dänemark - an das Fürstbistum Bremen. Da sie für alle diese Herrscher ziemlich abseits gelegen war, konnten sich die einheimischen Bauern tatsächlich selbst verwalten, was später unzutreffend als "Bauernrepublik" bezeichnet wurde. 1473 verlieh der deutsche Kaiser Dithmarschen an den König von Dänemark. 1500 versuchte dieser, seine Herrschaft auch tatsächlich durchzusetzen, doch sein Heer wurde von den Dithmarschern geschlagen. Erst ein zweiter Kriegszug 1559 brach den Widerstand. Dithmarschen wurde geteilt: Süderdithmarschen unterstand dem dänischen König, Norderdithmarschen kam an den verbündeten Herzog von Gottorp. Diese Teilung wurde auch nach der Übernahme der Gottorper Herrschaft durch die königlich-dänische Regierung (1773, s. o.) und nach der preußischen Regierungsübernahme beibehalten; ein vereinigter Landkreis wurde erst 1970 geschaffen.


Pinneberg

Die schauenburger Grafen von Holstein hatten sich - wie oben erwähnt - in verschiedene Linien aufgesplittet. Als die Linie, die auch Schleswig geerbt hatte, 1459 ausstarb, gab es weiterhin eine Linie in Schaumburg, der auch die Herrschaft Pinneberg gehörte. Erst als diese Linie 1640 ausstarb, wurde Pinneberg von den Erben an das dänische Königshaus und Gottorp verkauft.

Der heutige Kreis Pinneberg findet erstmals im 13. Jahrhundert urkundliche Erwähnung, denn um diese Zeit bildete sich im Westteil des alten Gaues Storman eine selbständige Grafschaft heraus. Hamburg war der Hauptort von Storman. Die Billunger und zwei in Hamburg residierende Grafen übten die direkte markgräfliche Oberhoheit über den Gau Storman aus, bis Lothar III. im Jahre 1110 oder 1111 den Schauenburger Grafen Adolf I. in Storman und Holstein einsetzte. Als von Adolf II. das Wagrierland erobert wurde, gehörte auch Ostholstein zu dieser Grafschaft.
Im Verlaufe der Schauenburgischen Landesteilung bekam Adolf VI., der Sohn Gerhards I., im Jahre 1273 Storman. Bei seiner Herrschaftsgründung stieß er den Ostteil ab und konzentrierte sich auf den Westteil mit dem Bereich zwischen der Elbe und der Alster als Ausgangsbereich. Dabei vereinigte er auch die Kirchspiele Eppendorf und Nienstedten im heutigen Großraum Hamburg mit seinem Herrschaftsgebiet, dann 1314 und 1320 die Kirchspiele Rellingen und Wedel. 1322 wurde die Herrschaft Barmstedt mit der Burg Uetersen miteinbezogen und Ende dieses Jahrhunderts Herzhorn, Sommerland und Grönland im Norden und Nordosten der Krückaumündung. An der Alster und im Elbebereich gingen zur gleichen Zeit eine Reihe von Besitzungen an Hamburg verloren. So entstand eine Grafschaft, deren Zentren die Hatzburg bei Wedel und seit dem Ausgang des 14. Jahrhunderts die Burg Pinneberg bildeten. Sie hieß allgemein Grafschaft Holstein, besonders seit 1474 das übrige Holstein mit dem dänischen König als Landesherrn zum Herzogtum erhoben worden war. Später sprach man auch von Pinneberg oder von Holstein-Pinneberg.
Die Güter Haselau, Haseldorf und Seestermühe gehörten als selbständige Gutsherrenschaften nicht zur Grafschaft Pinneberg. Dagegen erhoben der Graf der Schauenburger als auch der dänische König Anspruch auf das Kloster Uetersen. Die Hoheitsrechte konnten hier bis 1641 nie eindeutig geklärt werden.
Herzog Friedrich III. von Gottorf erhielt von der Schauenburgischen Grafschaft Holstein-Pinneberg das Amt Barmstedt, daß aus dem gleichnamigen Kirchspiel und jenem von Elmshorn bestand. Im Jahre 1649 kam es an Graf Christian zu Rantzau auf Breitenburg und wurde 1650 vom Kaiser zur unabhängigen Reichsgrafschaft Rantzau erhoben, um später ein selbständiges Amt zu bilden. Nach dem Tod des letzten Schauenburgers, der kinderlos verstarb, erwarb Christian IV. von Dänemark die Grafschaft Holstein-Pinneberg und gliederte sie seinem Herrschaftsbereich ein. Die Herrschaft Pinneberg wurde von einem Drost verwaltet und blieb bis 1860 ein vom übrigen Holstein selbständiges Gebiet. Im Jahre 1806 erfolgte dann ihre Vereinigung zusammen mit der Grafschaft Rantzau und der Stadt Altona mit dem Herzogtum Holstein.
Als Schleswig-Holstein nach Preussen eingegliedert wurde, entstand 1867 aus der Herrschaft Pinneberg, der Grafschaft Rantzau, dem Kloster Uetersen, den adeligen Gütern Haselau, Haseldorf und Seestermühe und dem Kanzleigut Flottbek der Kreis Pinneberg.

Rantzau

Den Herren von Rantzau wurde als verdienten dänischen Politikern von ihren königlichen Herren ein Teil des gerade erhaltenen Pinneberg (Barmstedt und Elmshorn) überlassen, der 1650 vom Kaiser zur Reichsgrafschaft erhoben wurde. 1721 wurde der regierende Graf bei einem Jagdunfall erschossen; der trauernde Bruder übernahm die Regierung, bis sich herausstellte, daß er der Anstifter des "Unfalls" gewesen war. Er wurde in Haft genommen und die Grafschaft 1726 der königlich- dänischen Verwaltung Schleswig-Holsteins unterstellt.


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